06 Die neuen EU-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Das bedeutet die CSRD für dein Unternehmen

sgreening Blog | 17.01.2023 | von Katharina Kotynkowiecz

Von 11.700 auf 50.000 – 4-mal mehr Unternehmen werden in der EU auf Grund der neuen “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Nach langer Vorbereitungszeit wurden im November 2022 zwölf konkrete sektorunabhängige Standards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht. Viele neue Abkürzungen, Begriffe und Regelungen – aber was bedeuten sie alle? Und welche Änderungen bringen sie mit sich?
Das ändert die CSRD

Bisher erfasste die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nur einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen. Nur solche im öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder Umsatzerlösen von mindestens 40 Millionen Euro sind derzeit laut dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) betroffen. Dieses Gesetz beruht auf der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU, welche zukünftig von der CSRD abgelöst wird.
Wie jede europäische Richtlinie muss auch diese innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten am 28. November 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die bisherige österreichische Gesetzeslage geändert bzw. an die CSRD angepasst werden muss.

Ab 2024 wird die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung demnach stufenweise ausgeweitet:

  • Ab 2024: Berichtspflichtig sind alle EU-Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, also bisher schon berichtspflichtig waren. Außerdem sind auch Nicht-EU-Unternehmen betroffen, die an EU-regulierten Märkten notiert sind und mehr als 500 Personen beschäftigen. Berichten müssen betroffene Unternehmen über Daten aus dem Geschäftsjahr 2024.
  • Ab 2025: Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, müssen über das Geschäftsjahr 2025 berichten:
    – Mehr als 250 Beschäftigte
    – Mehr als € 40 Millionen Umsatz
    – Mehr als € 20 Millionen Bilanzsumme
    – Zusätzlich alle großen Nicht-EU-Unternehmen, die an einem EU regulierten Markt notiert sind.
  • Ab 2026: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, müssen über das Geschäftsjahr 2026 berichten:
    – Mindestens 10 Beschäftigte
    – Mindestens € 700.000 Umsatz
    – Mindestens € 350.000 Gesamtvermögen

Die Neuregelung sieht außerdem eine Integration des Nachhaltigkeitsberichts im Lagebericht vor. Bisher konnte dieser separat veröffentlicht werden. Diese Änderung bringt eine verpflichtende externe Prüfung der im Nachhaltigkeitsbericht angegebenen Informationen mit sich. Außerdem müssen die Berichte in einem einheitlichen digitalen Format verfügbar sein.

 

Welche Inhalte müssen berichtet werden?

Die CSRD verfolgt das Ziel, den Zugang zu nicht-finanziellen Informationen zu erleichtern und die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen. Zusätzlich wird die Berichterstattung rund um Nachhaltigkeit weitgehend vereinheitlicht und somit sowohl bei Unternehmen als auch Konsument:innen Klarheit geschaffen. Unternehmen müssen sich zukünftig weitreichender mit ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance) auseinandersetzen, wodurch die Relevanz dieser Themen zunimmt. Die Neuregelung unterstützt außerdem die Umsetzung des European Green Deal. Demnach sollen bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf null reduziert werden. Die CSRD verpflichtet Unternehmen umfassend, ihren Beitrag dazu aufzuzeigen, indem sie über ihre Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance berichten.

Was bedeutet das in der Umsetzung?
Im Fokus steht die doppelte Materialität (Double Materiality), auch doppelte Wesentlichkeitsperspektive genannt. Diese verlangt, dass Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven betrachten: Einerseits Outside In, andererseits Inside Out.

Für die Outside In Perspektive müssen Unternehmen erfassen, inwiefern äußere Nachhaltigkeitsaspekte wie z.B. Biodiversität oder der Klimawandel Einfluss auf das Unternehmen, dessen Tätigkeiten, Erfolg und zukünftige Cashflows haben.

Die Inside Out Perspektive beschreibt die gegenteilige Betrachtung: Hier soll erfasst werden, welche Auswirkungen das Handeln des Unternehmens auf dessen soziale und ökologische Umwelt hat.

Zusätzlich sehen die neuen Berichtsstandards vor, dass die Unternehmen über ihre Strategien und Geschäftsmodelle, Unternehmensführung und Organisation, sowie die Unternehmenspolitik, Ziele, Aktionspläne und Leistungen berichten.

Zusammengefasst müssen Unternehmen über die Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Lieferkette, soziale Auswirkungen und Verantwortlichkeiten entlang ihrer Wertschöpfungskette sowie klimabezogene Risiken und finanzielle Unsicherheitsfaktoren berichten.

 

So können sich Unternehmen darauf vorbereiten

Unternehmen, die bisher schon berichtspflichtig waren oder freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht verfasst haben, können ihre Erfahrungen nutzen und von der neuen Regelung profitieren. Sie haben nun die Möglichkeit, bestehende Prozesse zu hinterfragen und zu optimieren. Wichtig ist außerdem, einen Überblick über vorhandene Daten zu erhalten: Welche Daten zur Nachhaltigkeit liegen im Unternehmen vor? Welche können intern erfasst werden und für welche braucht es eine:n externe:n Partner:in? Besonders hilfreich ist es, die ESRS bei der Analyse bereits vor Augen zu haben – so können Informationslücken schnell identifiziert und geschlossen werden.
Dies gilt natürlich auch für Unternehmen, die bisher noch keine Nachhaltigkeitsberichte verfasst haben. Ihnen kommt die stufenweise Einführung der CSRD zugute, da sie Zeit zur Vorbereitung lässt. Werden intern rechtzeitig die richtigen Prozesse aufgestellt und passende externe Partner:innen gesucht, ist eine gute Basis zur Erstellung des Berichts geschaffen.

 

Und hier kommt sgreening ins Spiel

Mit unserer Expertise im Bereich der Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitskommunikation sind wir verlässliche Partner:innen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und unterstützen gerne bei der Kommunikation einschlägiger Themen an interne und externe Stakeholder:innen.

 

Quellen und mehr Infos unter:

#togethersustainable